Welche Schwimmbekleidung ist erlaubt?

Laut DT-Sportordnung:
Die Mindestbekleidung bei männlichen Teilnehmern ist eine Badehose, bei weiblichen Teilnehmern ein einteiliger oder zweiteiliger Badeanzug.
Beim Fitness/Sprint (Sprint ist der offizielle Name für diese Distanz) sind keinerlei Schwimmanzüge (z.B. Sailfish Furious, Shorty Blade oder Point Zero von Blue Seventy) erlaubt.
Kurze Erläuterung dazu:
Ein Triathlon Ein- oder Zweiteiler (das ist kein Schwimmanzug) ist möglich und einer Badehose immer vorzuziehen, da er beim gesamten Wettkampf getragen werden kann und das lästige Anziehen eines Oberteiles erspart. Die Startnummer darf aber nicht beim Schwimmen getragen werden, auch nicht unter dem Schwimmanzug.
Verboten sind sämtliche Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken (auch keine Kompressionssocken), Paddles oder Schnorchel.

Beitrag veröffentlicht in
,